Über uns!

Die GKinD wurde am 21. März 1995 in Kassel gegründet. Unser Auftrag als Zusammen-schluss der Träger von Kinderkrankenhäusern und Kinderabteilungen in Deutschland ist die Interessenvertretung von Kinderkranken-häusern und Kinderabteilungen in Bezug auf die Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen.

Unsere Ziele:

Wir wollen eine bestmögliche und flächendeckende somatische, psychiatrische, pflegerische, pädagogische und therapeutische Betreuung durch Fachpersonal für kranke Kinder und Jugendliche auf Grundlage der UN-Charta für Kinder im Krankenhaus erreichen. Wir sorgen für Aufklärung der Öffentlichkeit und von Entscheidungsträgern in Staat und Gesellschaft. Die GKinD verfolgt damit unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Aufgaben und ist nicht parteipolitisch, wirtschaftlich oder konfessionell gebunden.

Wir wollen diese Ziele erreichen durch


1. Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen von Kinderkrankenhäusern und – abteilungen durch

  • intensive Zusammenarbeit zwischen Kinderkrankenhäusern und –abteilungen
  • Koordination und Abstimmung von Aktivitäten der einzelnen Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen, die Auswirkung auf Bundes- und Landesebene haben, enge Zusammenarbeit mit Verbänden, Körperschaften, Fachgesellschaften, Bundes- und Landesbehörden und abgestimmte Vorgehensweise bei Verhandlungen mit Kostenträgern etc.
  • Fachtagungen, Seminar- und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Hilfestellungen und Informationen zu Einzelfragen in der Kinder- und Jugendheilkunde mittels Befragen und Betriebsvergleiche ihrer Mitglieder, Beratung der Mitglieder
  • Erarbeiten von Standards in Arbeitsgruppen

2. Qualitätssicherung für die Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen

3. Konkrete Einflussnahme auf politische Willensprozesse im Wege der

  • Öffentlichkeitsarbeit (Tag des Kinderkrankenhauses, Presse- und Protestaktionen)
  • Abgestimmte Vorgehensweise und Beteiligung bei Gesetzesinitiativen
  • Beratung bestehender Verbände und Gesellschaften (z.B. Krankenhausgesellschaften)

 

Kennt laut Satzung Vollmitglieder, außerordentliche Mitglieder und Fördermitglieder:

Vollmitglieder können juristische oder natürliche Personen werden, die ein Kinderkankenhaus oder eine Kinderabteilung in Deutschland betreiben.

Außerordentliche Mitglieder sind juristische oder natürliche Personen, die ein Einrichtung zur medizinischen, pflegerischen, psychologischen, sozialen oder pädagogischen Betreuung von Kinder und Jugendlichen betreiben, leiten oder vertreten, dort tätig sind oder waren.

Fördernde Mitglieder sind juristische oder natürliche Personen, die die Ziele der GKinD ideell und finanziell unterstützen.