Mitglieder-Login
Wir über uns
Kinderkliniken und SPZ
Rundschreiben
Arbeitsgruppen und Projekte
Presse

Wir über uns

Kinderkliniken und SPZ

Rundschreiben

Arbeitsgruppen und Projekte

Presse

Bundesrat fordert weitergehende Regelungen

Sicherstellungszuschlag nicht ausreichend für stationäre Kinder- und Jugendmedizin

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz –GPVG), im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bereich der stationären Kinder- und Jugendmedi­zin weitergehende Abhilfe in der Vergütung zu schaffen, als dies durch den vorgesehenen Sicher­stellungszuschlag erreicht werden kann. Notwendig ist gem. Beschluss des Bundesrates für pädi­atrische Abteilungen zumindest die Option, nach dem individuellen Bedarf und damit auf Basis ei­ner wirtschaftlichen Betriebsführung ohne verbleibendes Defizit abrechnen zu können.

Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, für diese Einrichtungen ein Wahlrecht zu ermöglichen, wonach die Vergütungen entweder nach den schon derzeit gültigen Fallpauschalen oder analog den Regelungen für besondere Einrichtungen nach § 6 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes mit den Kostenträgern vereinbart werden können.

Wir begrüßen grundsätzlich die Forderungen des Bundesrats, halten aber den Vorschlag analog der Regelungen für besondere Einrichtungen nach § 6 Absatz 1 KHG für nicht zielführend. Stattdessen halten wir eine Modifikation des Vergütungssystems für sinnvoll und schlagen konkret die Ausfinanzierung der Fixkosten von Fachabteilungen für Kinder und Jugendliche vor.

Stand: 09.12.2020

Zurück
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap