Die Kinder-PPR 2.0 kommt in 3 Stufen
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach stellt Eckpunkte vor
Der Bundesgesundheitsminister hat am 07.07.2022 in einem knapp 2seitigen Eckpunktepapier die Einführung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 beschrieben. Geplant ist als Stufe 1 für den Januar 2023 ein Pilotverfahren zur Erprobung der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 von mindestens drei Monaten unter verpflichtender Beteiligung einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern.
Weitere Krankenhäuser können sich freiwillig beteiligen. Die Ergebnisse dieses Praxistests soll ein/e fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung/Sachverständige/r auswerten.
In der Stufe 2 ab dem 1. Januar 2024 soll die Personalregelung auf Grundlage der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 verpflichtend in allen zugelassenen Krankenhäusern in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingeführt werden.
Der ermittelte Pflegepersonalbedarf in VK (Soll-Besetzung) soll anschließend mit dem tatsächlich in dem jeweiligen Bereich eingesetzten Pflegepersonal in VK (Ist-Besetzung) abgeglichen werden und damit die Personalsituation in der Pflege im jeweiligen Krankenhaus sichtbar gemacht werden (= Umsetzungsgrad).
In Stufe 3 ab 01.01.2025 beginnt eine Konvergenzphase. Dafür ist beabsichtigt, zunächst einen von allen Krankenhäusern zu erreichenden Umsetzungsgrad (z.B. auf das Niveau des Bundesdurchschnitts) festzulegen. Danach soll eine stufenweise Anhebung der Umsetzungsgrade der Pflegepersonalregelung mit dem Ziel des Personalaufbaus erfolgen. Dabei sollen sich die Stufen an realisierbaren Werten und unter Berücksichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte orientieren.
Wenn der krankenhausindividuelle Umsetzungsgrad dauerhaft trotz eines vom Krankenhaus aufgestellten Maßnahmenplanes zum Personalaufbau nicht erreicht wird, sind Sanktionen vorgesehen.
Der rechtliche Rahmen soll durch eine Rechtsverordnung des BMG gesetzt werden. Es dürfte mit einem Referentenentwurf nach der Sommerpause gerechnet werden.