DIVI-Intensivregister-Verordnung
Noch keine Differenzierung nach Neo-Intensiv und päd. Intensiv
Die Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten (DIVI Intensivregister-Verordnung) ist seit dem 08.04.2020 in Kraft und verpflichtet die Kliniken, sich seit dem 16. April 2020 auf der Internetseite www.intensivregister.de in dem DIVI Intensivregister zu registrieren und die für die Kapazitätsermittlung erforderlichen Angaben zur Anzahl der verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten täglich bis 9:00 Uhr zu übermitteln.
Im (kurzen) Anhörungsverfahren haben DGKJ und GNPI ausdrücklich darauf hingewiesen, eine zusätzliche Filterfunktion für Kinder-Intensivbetten bzw. die separate Ausweisung von pädiatrischen Intensivbetten in den Verordnungsentwurf in der Einführung noch aufzunehmen, da im Rahmen der Verordnung zur stationären Notfallversorgung die Versorgung von Kindern und Jugendlichen separat betrachtet und bewertet wird. Außerdem sollte der Hinweis aufgenommen werden, dass explizit neonatologische Betten aus Perinatalzentren nicht dokumentiert werden.
Beides ist nicht geschehen, so dass nach aktueller Rechtslage sowohl die neonatologischen Intensivbetten als auch die Betten der pädiatrischen Intensivmedizin zu melden sind und damit natürlich die im DIVI-Intensivregister ausgewiesenen Kapazitäten entsprechend ungenau sind.
Es gab bisher lediglich einen Hinweis, dass auf die
- Neo-Intensiv- und
- päd. Intensiv-Betten
im sog. Organisations-Tag des DIVI Registers hingewiesen werden könnte.
Es wird versucht, in Verhandlungen mit der DIVI darauf hinzuwirken, dass die Neo-Intensiv- und päd. Intensiv-Betten baldmöglichst separat erfasst werden können. Dazu sind aber Änderungen der Datenbankstruktur erforderlich.