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Früherkennungs-Untersuchungen für Kinder

G-BA vergibt Aufträge für wissenschaftliche Evaluationen

Um umfassende und belastbare Informationen über die Qualität und Zielerreichung von neu ein­geführten oder geänderten Angeboten zu erhalten, hat der G-BA nun Aufträge für wissenschaftli­che Evaluationen vergeben. Gegenstand sind die Untersuchungen U1 bis U9 sowie die Neugebore­nen-Screenings auf angeborene Herzfehler und auf Hörstörungen. Auf Basis der Evaluationsbe­richte wird der G-BA die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung der Kinder-Richtlinie bera­ten.

Evaluation der U1 bis U9 und des „Gelben Hefts“

Das IGES Institut ist beauftragt, die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U 9 hinsichtlich Quali­tät und Zielerreichung zu evaluieren. Insbesondere geht es hierbei um Fragestellungen, die sich aus der im Jahr 2015 beschlossenen Neustrukturierung, Konkretisierung und teilweise auch Stan­dardisierung der Untersuchungsinhalte ergeben haben. So soll beispielsweise erfasst werden, wie häufig unter den neu etablierten Sehtest-Standards morphologische Auffälligkeiten der Augen er­kannt werden, ob eine frühzeitige Erkennung von Entwicklungsverzögerungen gelingt und wie häufig bei der U8 ein auffälliger Befund des Hörvermögens mittels Audiometrie festgestellt wird. Zudem soll untersucht werden, wie oft die neu in das Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) ein­geführte Teilnahmekarte ausgefüllt wird. Der Abschlussbericht ist dem G-BA spätestens im I. Quartal 2023 vorzulegen.

Evaluation des Neugeborenen-Screenings auf angeborene Herzfehler mittels Pulsoxymetrie

Das Nationale Register für angeborene Herzfehler e. V. wird das im Jahr 2016 beschlossene Neu­geborenen-Screening auf kritische angeborene Herzfehler mittels Pulsoxymetrie evaluieren. Im Rahmen der Evaluation werden beispielsweise die Teilnahmerate sowie die Anzahl der unauffälli­gen beziehungsweise auffälligen Erst- und Kontrollmessungen und der entdeckten kritischen an­geborenen Herzfehler erhoben. Der Abschlussbericht ist dem G-BA spätestens im I. Quartal 2023 vorzulegen.

Evaluation des Neugeborenen-Screenings auf Hörstörungen

Mit der Evaluation des Neugeborenen-Screenings auf Hörstörungen beauftragte der G-BA eine Bietergemeinschaft, zusammengesetzt aus dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Le­bensmittelsicherheit, der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Universitätsklinikum Münster. Diese Bietergemeinschaft hatte bereits den ersten Evaluationsbericht zum Neugebore­nen-Hörscreening erstellt. Der 2017 vom G-BA abgenommene Bericht hatte aufgezeigt, dass die Einführung des im Jahr 2008 beschlossenen Screenings weitgehend erfolgreich gewesen ist, aber einige Anforderungen an die Durchführung nicht erfüllt wurden. Mit der nun beauftragten (Folge-)Evaluation soll beispielsweise geprüft werden, in wie vielen Fällen nach einem auffälligen Erstbe­fund die Kontrolle mit der in der Richtlinie vorgeschriebenen Untersuchungsmethode der Hirn­stammaudiometrie (AABR) durchgeführt wurde. Der Abschlussbericht ist dem G-BA spätestens im IV. Quartal 2021 vorzulegen.

Für die Beauftragung der Evaluationen hat der G-BA jeweils ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt.

Stand: 17.03.2020

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