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G-BA passt Sonderregelungen an und gibt Planungssicherheit

Verlängerung bis 31.03.2022

Mit Beschluss vom 02.12.2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die bereits ausgelaufenen Ausnahmen bei der Qualitätssicherung reaktiviert. Bis Ende März können Krankenhäuser beispielsweise von der Mindestausstattung mit Pflegefachkräften bei bestimmten komplexen Behandlungen abweichen. Es wird bis zu diesem Zeitpunkt in den Krankenhäusern auch auf bestimmte Kontrollen durch den Medizinischen Dienst verzichtet. Der G-BA reagiert damit auf die vierte Welle der Corona-Pandemie, die durch sehr hohe Infektionszahlen, eine zu niedrige bundesweite Impfquote und hohe Belastungen für die Intensivstationen der Krankenhäuser geprägt ist.

U.a. bei folgenden Richtlinien können die Kliniken von den Mindestvorgaben für die Ausstattung und den Einsatz von Pflegefachkräften sowie für die ärztliche wie pflegerische Weiterbildung abweichen, die in folgenden Richtlinien geregelt sind:

  • Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)
  • Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL)
  • Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL)

Aufgrund der Corona-Pandemie werden auch die Kontrollen im Sinne der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie des G-BA erneut vom 2. Dezember 2021 bis zum 31. März 2022 ausgesetzt. Zudem finden keine Kontrollen des MD vor Ort in den Krankenhäusern statt, um Kontakte und bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Informationen zu den konkreten Auswirkungen dieses Beschlusses für alle Mitlgieder im Rundschreiben 11/2021.

Stand: 10.12.2021

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