
KiHe-RL
Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2022
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 enthält die jährliche Anpassung an den neuen OPS sowie redaktionelle Änderungen. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft: