
Mindestmengen
G-BA-Beschluss in Kraft getreten
Der Beschluss des G-BA vom 17.12.2020 zu den Mindestmengen bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 Gramm ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 25.01.2021 in Kraft getreten (s. dazu auch https://www.gkind.de/blog/mindestmengen.html).
Damit gilt ab 2023 bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 g eine jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses von 20, ab 2024 von 25.