
Mindestmengen
Neue Vorgaben für Frühgeborene < 1.250g GG
In der Sitzung am 17.12.2020 hat der G-BA u.a. auch eine Erhöhung der Mindestmenge für die Versorgung von Frühgeborenen < 1.250 g GG beschlossen. Laut Pressemitteilung dürfen ab 2024 nur noch jene Spezialkliniken (Perinatalzentren Level-1) diese untergewichtigen Neugeborenen versorgen, die die erhöhten Mindestvorgaben erfüllen. In der Übergangszeit bis dahin gelte die bisherige Mindestmenge. Durch die neue Mindestmenge werde die Anzahl der Zentren vermutlich leicht sinken. Die neue Standortverteilung und die veränderten Fahrtzeiten würden aber zu keinen zusätzlichen Risiken für Schwangere und Kinder führen. Aus den analysierten Studien werde zugleich sichtbar, dass der Gewinn an Versorgungsqualität diesen Umstand mehr als aufwiegt.
Entscheidend für diese moderate Anhebung der Mindestmenge war wohl die Tatsache, dass die verbleibenden Level 1-Zentren auch insbesondere personell in der Lage sein müssen die zusätzlichen Patienten gut zu versorgen. Auf diese Problematik hatten wir den G-BA bereits zu Beginn der Diskussion hingewiesen, als noch Vorgaben von 60 diskutiert wurden.
Es ist erfreulich, dass auch der GKV-Spitzenverband bei der nun beschlossenen Festlegung die sichere Versorgung im Auge hatte.