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Mitaufnahme von Begleitpersonen

 

    Gemeinsame Empfehlung mit der R+V BKK

    In Zeiten, wo wir immer mal wieder Berichte unserer Mitglieder über Probleme bei der Kostenübernahme für die Mitaufnahme von Begleitpersonen erhalten, ist es umso erfreulicher, dass wir von der R+V BKK angesprochen wurden, die gemeinsame Erklärung zu vereinbaren.

    Die Erklärung wurde bisher mit folgenden Krankenkas­sen vereinbart:

    • Techniker Krankenkasse
    • BKK Pfalz
    • Energie BKK
    • BKK Mobil Oil
    • BKK Essanelle
    • BKK IHV
    • Deutsche BKK
    • Bahn BKK
    • R+V BKK

    Gemeinsame Erklärung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD)
    und der
    R+V Betriebskrankenkasse

    GKinD und die R+V Betriebskrankenkasse sind überzeugt, dass erkrankte Kinder maßgeblich davon profitieren, wenn eine vertraute Begleitperson während des gesamten Krankenhausaufenthalts an ihrer Seite ist. GKinD und die R+V BKK stimmen darin überein, folgende gemeinsame Kriterien anzuwenden, wenn die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson durch einen Krankenhausarzt festgestellt worden ist.
    Eine medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson ist in der Regel bei nachfolgend genannten Kriterien anzunehmen:  

    • bei Neugeborenen und Säuglingen
    • bei Kindern im Vorschulalter
    • bei Schulkindern bis acht Jahren

    Die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson besteht bei älteren Kindern in der Regel bei folgenden Indikationen (keine abschließende Aufzählung):

    • stationäre Aufnahme als Notfall
    • schwere/lebensbedrohliche Erkrankungen
    • körperliche oder geistige Behinderungen
    • Angst / Trennungsangst
    • Kinder mit Verständigungsproblemen
    • als Sterbebegleitung
    • pflegerische oder therapeutische Schulungsmaßnahmen für die Begleitperson

    Liegt eines der aufgeführten Kriterien vor, übernimmt die R+V BKK im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson. Eine gesonderte Antragstellung der Klinik ist nicht notwendig. Die Zusage zur Kostenübernahme erfolgt kurzfristig.

    Stand: 09.11.2021

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