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OPS-Strukturprüfungen

Klarstellung bei Strukturvorgaben im OPS durch BMG angeordnet

Die mit dem MDK-Reformgesetz eingeführten Strukturprüfungen nach § 275d SGB V betrachten die Strukturmerkmale in diversen OPS-Kodes. Fragen der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in diesen Strukturmerkmalen sind prädestiniert für Streitigkeiten mit dem MD.

Dies hat das BMG wohl auch erkannt und daher im August das BfArM angewiesen, zu den im Be­gutachtungsleitfaden des MDS operationalisierten, streitigen Strukturmerkmalen kurzfristig Klar­stellungen im OPS-Katalog vorzunehmen. Diese sollen mit der Veröffentlichung des OPS-Kataloges für 2022 rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt werden. Der MDS empfiehlt zwar, die entsprechenden OPS-Kodes weiterhin durch den Medizinischen Dienst zu prüfen, es sol­len jedoch keine negativen Bescheide, die durch die umstrittenen Strukturmerkmale begründet sind, ausgegeben werden, bis die Klarstellungen des BfArM vorliegen.

Der MDS hat auf Seite 2 des Begutachtungsleitfaden einen entsprechenden Hinweis eingepflegt: PDF

Diese Initiative des BMG ist grundsätzlich zu begrüßen. Ob das BfArM wirklich in der Lage ist, für die notwendigen Klarstellungen zu sorgen, mag angezweifelt werden. Schließlich wurde bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des OPS 2021 auf die Problematik hingewiesen, ohne dass das BfArM reagiert hätte.

Stand: 22.09.2021

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