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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Das Bundesgesundheitsministerium hat vor einigen Tagen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG) veröffentlicht. Die Fristen des Ministeriums für die Beteiligung der Verbände waren eng gesetzt. Die Einladung datiert auf den 26.06.2018, Stellungnahmen waren abzugeben bis zum 06.07.2018 und die erste Anhö­rung ist auf den 11.07.2018 datiert. Den Entwurf finden Sie auf der Website des BMG: Link

Die DKG hat aus Sicht der Krankenhäuser eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, die in Kürze veröffentlicht wird. Sie kommentiert den Entwurf in einer ersten Presseerklärung u.a. wie folgt: „Die vorgesehene Ausgliederung der Personalkosten aus dem DRG-System ist ein Paradigmen­wechsel und zugleich ein Zeichen, tatsächlich die Situation für die Pflege und die Pflegenden und damit auch für die Patienten, deutlich zu verbessern. Dies wird besonders daran deutlich, weil der Gesetzgeber ausdrücklich festlegt, dass die dem einzelnen Krankenhaus entstehenden Pflegeper­sonalkosten als wirtschaftlich zu gelten haben. Damit ist die Dominanz des Wirtschaftlichkeitsge­bots gegenüber dem tatsächlichen Pflegebedarf für die Patienten gebrochen", so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Bei der geplanten Veränderung mit ihren weitreichenden Auswirkungen muss nach Ansicht der DKG geprüft werden, wie auch Besonderheiten von Krankenhäusern angemessen berücksichtigt werden können. „Pflegeentlastende Initiativen, bauliche Veränderungen und auch die kontinuierli­che Weiterentwicklung von Delegations- und Substitutionsprozessen müssen berücksichtigt wer­den“, sagte Gaß. Gut sei auch, dass den besonderen Finanzierungsbedingungen der Ausbildung Rechnung getragen wird und der vollständige Tarifausgleich schon für 2018 für das Pflegeperso­nal gilt. Hier bedarf es aber einer Ausweitung auf alle Berufsgruppen. Aus Sicht der Kliniken ist auch die Ausweitung des Strukturfonds ein sehr begrüßenswerter Schritt. „Es ist wichtig, dass die Mittel auch beispielsweise für die integrierte Notfallversorgung oder die Weiterentwicklung der IT-Strukturen von Krankenhäusern eingesetzt werden können. Ebenso ist es zu begrüßen, dass die Höhe des Fixkostendegressionsabschlags auch in Zukunft gesetzlich auf 35 Prozent festgeschrieben bleibt. Damit können aufwendige Verhandlungen auf der Landes- und Ortsebene vermieden und unnötige Bürokratie abgebaut werden“, erklärte Gaß.“

Stand: 13.07.2018

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