Pflegepersonalunter-grenzen in der Pädiatrie
Ohne Aussetzung von Sanktionen Versorgungsengpässe zu befürchten
Das BMG beabsichtigt, mit Wirkung ab 01.01.2021 Pflegepersonaluntergrenzen in der pädiatrischen Intensivmedizin und in der "Pädiatrie" (Normalstationen) einzuführen, und zwar wie folgt:
Intensivmedizin und pädiatrische Intensivmedizin ab dem 1. Januar 2021:
a) in der Tagschicht: 2 zu 1,
b) in der Nachtschicht: 3 zu 1,
Pädiatrie ab dem 1. Januar 2021:
a) in der Tagschicht: 5 zu 1,
b) in der Nachtschicht: 9 zu 1.
Definitionen
Ein pflegesensitiver Bereich in der pädiatrischen Intensivmedizin soll wie folgt definiert werden (§ 3 Abs. 3 Ziffern 4 und 5 des PPuG-Referentenentwurfs):
„einen pflegesensitiven Bereich der pädiatrischen Intensivmedizin, wenn eine Fachabteilung der pädiatrischen Intensivmedizin ausgewiesen wird oder wenn in den nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes übermittelten Daten des Vorjahres mindestens fünf Fälle mit einem Operationen- und Prozedurenschlüssel der intensivmedizinischen Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*) nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel, der nach § 301 Absatz 2 Satz 2 des Fünften Sozialgesetzbuch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegeben wird und auf der Internetseite des Instituts veröffentlicht ist, enthalten sind…“
Ein pflegesensitiver Bereich in der Pädiatrie (Normalpflegebereich) ist im Entwurf wie folgt beschrieben:
„einen pflegesensitiven Bereich der Pädiatrie, wenn in den nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes übermittelten Daten eines Krankenhauses für das Jahr 2019 in einer Fachabteilung mehr als 50 Prozent der Patientinnen und Patienten Kinder im Alter unter 16 Jahren gewesen sind oder die Anzahl an Belegungstagen bei Kindern im Alter unter 16 Jahren auf einer Fachabteilung mindestens 3000 beträgt.“
Eine Eil-Umfrage zu den geplanten Pflegepersonaluntergrenzen in der „Pädiatrie“ und der pädiatrischen Intensivmedizin ergab einen, insbesondere auch angesichts der sehr kurzen Frist vom 02.10. bis 06.10.2020, bemerkenswerten Rücklauf. Bis zum Stichtag waren 206 verwertbare Antworten eingegangen. Anschließend gingen noch weitere 13 verwertbare Antworten ein. Es haben also 219 der rd. 350 Kinderkliniken und Kinderabteilungen in Deutschland geantwortet. Als Ergebnis der Umfrage bleibt festzuhalten, dass
- rd. 58% der Kliniken, die die Voraussetzungen für die pädiatrische Intensivmedizin erfüllen, sich nicht in der Lage sehen, die geplanten Pflegepersonaluntergrenzen zu erfüllen
- rd. 72% der insgesamt 219 antwortenden Kliniken sehen sich nicht in der Lage sehen, die geplanten Pflegepersonaluntergrenzen in der Pädiatrie (Normalpflegebereich) zu erfüllen
Diese Zahlen lassen eindeutig befürchten, dass es ab 2021 zu einer erheblichen Verschärfung der Versorgungsengpässe in der stationären Kindermedizin kommen wird. Darauf haben wir das Bundesgesundheitsministerium in unserer Stellungnahme u.a. hingewiesen.