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Pflegepersonalunter-grenzen-Verordnung (PpUGV) in Kraft

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 10.10.2018 wurden Personaluntergrenzen für beson­ders pflegeintensive Bereiche im Krankenhaus mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV festgesetzt. Die Verordnung ist seit dem 11.10.2018 in Kraft.

Aufgrund unserer Stellungnahme sowie Intervention während der Anhörung konnte eine Klarstel­lung in § 3, Ziffer 1, letzter Halbsatz erreicht werden, dass ausgewiesene Fachabteilungen für Kin­der und Jugendliche ausgenommen sind. Auch weitere Hinweise unsererseits auf strukturelle Fehler im Referentenentwurf wurden berück­sichtigt.

Ausführliche Informationen zum Thema hat das BMG auf seiner Website veröffentlicht: Link

Dort finden Sie auch einen Link zur im BGBl veröffentlichten Textfassung: Link

Stand: 22.10.2018

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