Pflegepersonalunter-grenzen-Verordnung (PpUGV) in Kraft
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 10.10.2018 wurden Personaluntergrenzen für besonders pflegeintensive Bereiche im Krankenhaus mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV festgesetzt. Die Verordnung ist seit dem 11.10.2018 in Kraft.
Aufgrund unserer Stellungnahme sowie Intervention während der Anhörung konnte eine Klarstellung in § 3, Ziffer 1, letzter Halbsatz erreicht werden, dass ausgewiesene Fachabteilungen für Kinder und Jugendliche ausgenommen sind. Auch weitere Hinweise unsererseits auf strukturelle Fehler im Referentenentwurf wurden berücksichtigt.
Ausführliche Informationen zum Thema hat das BMG auf seiner Website veröffentlicht: Link
Dort finden Sie auch einen Link zur im BGBl veröffentlichten Textfassung: Link