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PpUGV

Dritte Änderungsverordnung veröffentlicht

Das BMG noch eine weitere Änderung der PpUGV umgesetzt. Die durch Hebammen erbrachten pflegerischen Tätigkeiten werden nun ohne Einschränkungen im System der Pflegepersonaluntergrenzen berücksichtigt. Die bisher vorgese­hene Beschränkung auf 10 Prozent in der Tagschicht und 5 Prozent in der Nachtschicht entfällt. Die Änderung wurde am 16.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Stand: 03.01.2023

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