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G-BA – Anpassung an das Pflegeberufegesetz beschlossen

Spezialisierung oder Vertiefung weiterhin erforderlich!

Insbesondere den unparteiischen Mitgliedern des G-BA ist zu verdanken, dass es nicht zu einer Aufweichung der Qualifizierung von Pflegekräften in diesen Bereichen gekommen ist. Mit klaren Worten haben in der öffentlichen Sitzung am 17.12.2020 sowohl Herr Prof. Hecken als auch Frau Prof. Dr. Pott und Frau Dr. Lelgemann das Patientenwohl in den Fokus genommen und sich eindeutig positioniert.

Anerkannt werden bei den Pflegepersonalvorgaben in den G-BA-Richtlinine QFR-RL, KiHe-RL und KiOn-RL weiterhin Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, selbstverständlich zukünftig auch diejenigen mit einem spezialisierten Abschluss nach dem Pflegeberufegesetz.

Pflegefachfrauen und -männer mit Vertiefung in der pädiatrischen Versorgung, müssen für ihre Anerkennung die Qualifikation belegen anhand detaillierter Kompetenzanforderungen während der Ausbildung.

Pflegefachfrauen und -männer ohne Vertiefung in der pädiatrischen Versorgung müssen zur Aner­kennung eine abgeschlossene Fachweiterbildung in der pädiatrischen Intensivpflege nachweisen.

An der QFR-RL besipielsweise gibt es immer noch viel zu kritisieren und wir bemühen uns als Verband seit nun fast 2 Jahr­zehnten der Geschichte dieser Richtlinie darum, mit konkreten Verbesserungsvorschlägen diese für die Kliniken praktikabel auszugestalten. Wenn aber eine Grundsäule der Strukturqualität, näm­lich die Qualifizierung des Personals, in Frage gestellt werden soll, muss man den Sinn der Richtli­nie insgesamt anzweifeln.

Insofern begrüßen wir diese Entscheidung des G-BA ausdrücklich.

Stand: 21.12.2020

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