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QFR-RL – Unklarheiten bei der Interpretation der §§ 12 und 13

BMG mahnt Nachbesserung an

Mit den Änderungen der QFR-RL in den §§ 12 und 13 hatte der G-BA versucht, die schwierigen Vorgaben zur Schichtbesetzung im Pflegedienst von neonatologischen Intensivstationen neu und auch praktikabler zu regeln. Diese Intention ist natürlich grundsätzlich zu begrüßen, hat aber lei­der zu neuen Unklarheiten geführt, die die Perinatalzentren teilweise sehr verunsichern.

Klärungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich

  • der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "kurzfristig und unvorhergesehen" in den  Tragenden Gründen zu § 12
  • zur Ermittlung  des sog. „Umsetzungsgrades“ und zur Bestimmung der 48-Stunden-Frist für Ausnahmetatbestände
  • zur Meldepflicht (unverzüglicher Nachweis) nach § 12 Abs. 2

Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sind diese Ungereimtheiten bei der Prüfung ebenfalls aufgefallen. Die Anmerkungen können dem Genehmigungsschreiben vom 11.12.2019 entnommen werden: PDF

Stand: 13.02.2020

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