
QFR-RL – Unklarheiten bei der Interpretation der §§ 12 und 13
BMG mahnt Nachbesserung an
Mit den Änderungen der QFR-RL in den §§ 12 und 13 hatte der G-BA versucht, die schwierigen Vorgaben zur Schichtbesetzung im Pflegedienst von neonatologischen Intensivstationen neu und auch praktikabler zu regeln. Diese Intention ist natürlich grundsätzlich zu begrüßen, hat aber leider zu neuen Unklarheiten geführt, die die Perinatalzentren teilweise sehr verunsichern.
Klärungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich
- der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "kurzfristig und unvorhergesehen" in den Tragenden Gründen zu § 12
- zur Ermittlung des sog. „Umsetzungsgrades“ und zur Bestimmung der 48-Stunden-Frist für Ausnahmetatbestände
- zur Meldepflicht (unverzüglicher Nachweis) nach § 12 Abs. 2
Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sind diese Ungereimtheiten bei der Prüfung ebenfalls aufgefallen. Die Anmerkungen können dem Genehmigungsschreiben vom 11.12.2019 entnommen werden: PDF