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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Stellungnahme abgegeben

Der Referentenentwurf des BMG eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung wird seit seiner Veröffentlichung am 08.01.2020 in der Fachwelt heftig und vor allem kontrovers diskutiert, nicht zuletzt aufgrund wichtigen Änderungen gegenüber dem vor Monaten bekannt gewordenen Dis­kussionsentwurf. Der aktuelle Entwurf sieht u.a. vor, dass die Integrierten Notfallzentren (INZ) an den Krankenhäusern unter KV­Leitung gestellt werden. Gegen diese Änderung läuft nicht nur die Deutsche Krankenhausgesellschaft Sturm. Wenn man die sektorübergreifende Versorgung bei der zentralen Aufgabe Notfallversorgung ernst nehmen will, kann es keine einseitige Vorgabe per Ge­setz zur Verantwortlichkeit geben. Stattdessen müssen im Sinne einer guten und gedeihlichen Zu­sammenarbeit zwischen Vertragsärzten/-innen und Klinikärzten/-innen Führungsvereinbarungen vor Ort und von den vor Ort Verantwortlichen getroffen werden. Die Führungsverantwortung eines solch hochkomplexen Konstruktes INZ einer weit entfernten Organisation ohne Detailkenntnisse der Bedingungen vor Ort übertragen zu wollen, zeugt von wenig Sachverstand, was die Organisa­tion und den täglichen Regelungsbedarf vor Ort angeht.

Insoweit können wir die laute Kritik an diesem Vorschlag des BMG nachvollziehen.

In unserer Stellungnahme schlagen wir stattdessen vor, dass die Vertrags­partner vor Ort eine Vereinbarung zur Führung treffen und diese einer konkreten, fachlich geeigneten Person übertragen.

Darüber hinaus haben wir uns zu allgemeinen Kritikpunkten nicht geäußert, sondern in Abstim­mung mit pädiatrischen Fachgesellschaften und Verbänden die Berücksichtigung von zentralen Forderungen eingefordert. Diese beschränken sich i.W. auf die notwendige Konkretisierung der ausdrücklich zu begrüßenden Formulierung an mehreren Stellen im Entwurf:

„Die besonderen Bedürfnisse bei der Versorgung von bestimmten Patientengruppen, insbesondere Kindern und psychisch Erkrankten, sind zu berücksichtigen.“

Es handelt sich i.E. um folgende Punkte:

  • Gemeinsames Notfall-Leitsystem mit Vorhaltung spezieller Expertise für kranke Kinder und Jugendliche mit strukturierter, auf die pädiatrischen Bedürfnisse angepasster Ersteinschätzung (z.B. SmED, mit eigenem Modul für Kinder und Jugendliche),
  • Einrichtung von speziell ausgewiesenen integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) und Behandlung von Kindern und Jugendlichen durch Fachärztinnen/Fachärzte für Kin­der und Jugendliche,
  • ausreichende Anzahl von KINZ für eine bedarfs- und ressourcengerechte und flächende­ckende Versorgung,
  • eine zentrale Anlaufstelle für Rettungsdienst und Eltern ohne räumliche Trennung von KINZ und Notaufnahme der Klinik für Kinder und Jugendliche,
  • Vereinbarung der fachlichen Leitung eines KINZ vor Ort im Vertrag zwischen Krankenhaus und KV.

Die komplette Stellungnahme mit Anlagen finden Sie hier: PDF

Stand: 13.02.2020

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