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Regierungs-kommission veröffentlicht erste Empfehlungen

4 Alternativen zur auskömmlichen Finanzierung der Pädiatrie

Die Regierungskommission konstatiert im gegenwärtigen, rein leistungsbezogenen Vergütungs­system eine Unter­finanzierung von Vorhaltekosten in den Kinderkliniken und -abteilungen. Außer­dem hält sie fest, dass die Pädiatrie mit den verbliebenen 334 Standorten ein Konzentrationsni­veau erreicht hat, das weit über das in der Erwachsenenmedizin hinausgeht.

Entscheidend für die Finanzierung ist aber die Feststellung, dass die Formulierung des Koalitions­vertrages „Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für Pädiat­rie, Notfallversorgung und Geburtshilfe“ von der Regierungskommission so verstanden wird, dass für diese Fächer kurzfristig zusätzliche ­finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen sind.

Weiter heißt es:

  • Diese Mittel sind sofort (ab 1.1.2023) und unabhängig von Budgetverhandlungen zwischen Kostenträgern und Kliniken zu gewähren. Eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst ­findet nicht statt. Die Krankenhäuser sollen in ihren jährlichen Qualitätsberichten darlegen, wie die zusätzlichen Mittel für die Abteilungen Pädiatrie bzw. Geburtshilfe ver­wendet wurden.
  • Kurzfristig, d.h. ab 1.1.2023, sind die Abteilungen für Pädiatrie in einem ersten Reform­schritt durch ein neben den abgerechneten DRGs gewährtes zusätzliches Vergütungsvolu­men, das nicht leistungsabhängig vergeben wird, vom betriebswirtschaftlichen Druck zu befreien.

Zur Höhe dieses zusätzlichen Vergütungsvolumens äußerte sich heute der Minister nicht und auch nicht dazu, wer dies finanzieren soll. Damit steht hinter allen Ankündigungen und Modellen ein großes Fragezeichen. Eine Bund-Länder-Kommission soll dazu eine Entscheidung treffen.

Offensichtlich konnte sich die Regierungskommission nicht auf ein Modell zur Verteilung dieser zusätzlichen Mittel einigen, sondern schlägt stattdessen 4 alternative Modelle vor.

Modell A sieht schlicht eine prozentuale Erhöhung der abteilungsindividuellen Erlöse des Jah­res 2019 (Casemixvolumen 2019) vor.

Modell B wählt als Basis die Zahl der betreibbaren Betten (= Basis-Vorhaltefaktor). Dabei ist die Zahl der betreibbaren Betten in der Pädiatrie vom Krankenhaus zu Jahresbeginn als Durch­schnittswert des vergangenen Jahres anzugeben, und zwar auf Basis des für die Pädiatrie an­gestellten Personals und einer durchschnittlichen Ausfallzeit von 20 % (= Nettojahresarbeits­zeit von 80 %).

Zur Differenzierung schlägt die Kommission 2 Varianten vor. Variante 1 differenziert einen sog. Abteilungsvorhaltefaktor nach

  • Bedarfsnotwendigkeit (Bevölkerungsbezug),
  • Umfang des Behandlungsangebotes (z. B. Vorhandensein einer kinder-chirurgischen Ab­teilung oder von nicht bettenführenden Funktions-Abteilungen wie z. B. Kinderradiologie) und
  • Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Struktur- und anderen Qualitätsvorgaben, die bei­spielsweise in der Anerkennung von Zentren ihren Ausdruck findet (Bsp.: Perinatalzentren Level I oder II, kinderonkologische, kinderkardiologische Zentren, Zentren für Seltene Er­krankungen).

Variante 2 differenziert nach vorgehaltenen Schwerpunkten (Schwerpunktvorhaltefaktor) für folgende Schwerpunkte:

  • pädiatrische Intensivmedizin
  • Neonatologie
  • Kinderonkologie
  • Kinderkardiologie und -herzchirurgie
  • Neuropädiatrie
  • Kinderradiologie
  • Kinderorthopädie
  • Kinder- und Jugendallergologie
  • Hämostaseologie
  • klinische Infektiologie
  • Kinder- und Jugendendokrinologie und -diabetologie
  • Kinder- und Jugendgastroenterologie
  • Kinder- und Jugendnephrologie
  • Kinder- und Jugendpneumologie
  • Kinder- und Jugendrheumatologie
  • Kinder-Palliativmedizin
  • Kinder-Schlafmedizin
  • Kinder-Handchirurgie
  • spezielle Kinder-Schmerztherapie

Modell C basiert auf der Größe der von der Abteilung fachspezi­fisch zu versorgenden Bevölke­rung (Indexbevölkerung = Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag). Auf der Basis kleinräumiger regionaler Distrikte (PLZ8-Distrikte, d. h. mit je ca. 500 Haushalten) soll festge­stellt werden, für wie viele Menschen der Indexbevölkerung eine spezi­fische Abteilung die am schnellsten zu erreichende Abteilung ist (gemessen in Pkw-Fahrzeitminuten). Für jeden ver­sorgten „Kopf“ der Indexbevölkerung soll ein Eurobetrag als Basis-Versorgungsfaktor pro Jahr festgelegt werden.
Für die spezialisierten Abteilungen und Schwerpunkte (universitäre und nicht-universitäre Ma­ximal- oder Spezialversorger) soll ein weiterer Finanzierungsbetrag für die Bevölkerungsver­sorgung ermittelt werden.
Auch hier werden wieder 2 Varianten vorgeschlagen. Bei Variante 1 sollen lediglich pädiatri­sche Abteilungen der Basisstufe (Stufe 1) von pädiatrischen Abteilungen der erweiterten oder Maximalversorgungsstufe (Stufe 2) unterschieden werden.
Variante 2 differenziert nach den oben genannten Schwerpunkten und wie viele Menschen der Indexbevölkerung durch den jeweiligen Schwerpunkt versorgt werden (Entfernung zur nächst­gelegenen Abteilung mit diesem Schwerpunkt).

Modell D ist ein nicht näher beschriebenes Mischmodell aus den Modellen B und C.

Stand: 08.07.2022

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