Strukturmerkmale im OPS 2021
Mindestmerkmale der Komplexprozeduren teilweise in Strukturmerkmale überführt
Mit dem OPS 2021 hat das BfArM (ehemals DIMDI) die Mindestmerkmale der sog. Komplexprozeduren teilweise in Strukturmerkmale überführt.
Hintergrund dafür ist das MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019, bei dem der § 275d neu in das SGB V eingefügt wurde. Dieser sieht u.a. vor, dass anstelle der bislang erfolgenden Einzelfallprüfungen von Mindestmerkmalen einiger OPS-Kodes nun Vorab-Prüfungen der Einhaltung von Strukturmerkmalen auf Grund des vom BfArM (früher DIMDI) herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels nach § 301 Abs. 2 durch den Medizinischen Dienst erfolgen sollen.
Die gutachterliche Bescheinigung über die Einhaltung dieser Strukturmerkmale wird 2022 Voraussetzung für die Abrechnung der entsprechenden Leistungen sein. Diese Regelung sollte erstmals für das Jahr 2021 Gültigkeit erlangen, wurde dann aber durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27.03.2020 um 1 Jahr verschoben.
Die Änderungen betreffen auch verschiedene Komplexprozeduren in der Kinder- und Jugendmedizin / Kinderchirurgie.
Die Begutachtung der Einhaltung der Strukturmerkmale nach dem OPS führt der Medizinische Dienst zukünftig regelmäßig durch. Sie soll auf einer neuen Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund erfolgen. Diese wird voraussichtlich am 28.02.2021 erlassen werden.