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Teilstationäre DRGs für Kinder und Jugendliche

NEU im DRG-Katalog 2021

Seit Jahren wurden im Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung der DRG-Systems über die Verbändeübergreifende DRG-AG (VAG) der GKinD Anträge auf teilstationäre DRGs für Kinder eingereicht, aber nicht umgesetzt. Hintergrund dieser Anträge sind stationäre Leistungen, die bei Fehlbelegungs­prüfungen des Medizinischen Dienst konfliktbehaftet sind und im schlimmsten Fall nicht vergütet werden. Für diese Fälle gibt es nur selten bis keine ambulanten Strukturen für Kinder, so dass die jungen Patienten auf ein entsprechend ausgerichtetes Krankenhaus angewiesen sind.

Mit der Veröffentlichung des DRG-Katalogs 2021 wurden nun endlich auf unsere Initiative hin die zwischen den Selbstverwal­tungspartnern konsentierten ersten 10 pädiatrischen teilstationären DRGs bekannt gegeben.

Es handelt sich bei diesem ersten Aufschlag um teilstationäre Leistungen für bestimmte Bildge­bung und bestimmte endoskopische Diagnostik in Sedierung / Narkose, einige kinderchirurgische Behandlungen und Augenuntersuchung in Narkose und bestimmte Infusionen / Transfusionen, um einige zu nennen.

Die vollständige Liste ist in der neuen MDC 25 Teilstationäre pädiatrische Diagnostik und Behand­lung in den aG-DRG-Katalogs 2021 zu finden.

Diese teilstationären DRGs sind zunächst in Anlage 3b des aG-DRG-Katalogs 2021 aufgeführt und damit als krankenhausindividuelles Entgelt nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Krankenhausentgeltgesetz zu vereinbaren, sofern sie als Krankenhausleistung erbracht werden dürfen.

Können für die Leistungen nach Anlage 3b auf Grund einer fehlenden Vereinbarung für den Ver­einbarungszeitraum 2021 noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind gemäß Fallpauschalenvereinbarung 2021 für jeden Belegungstag 300,00 € abzurechnen (§ 7 Abs. 4 FPV 2021).

Zusätzlich zu den teilstationären Entgelten sind für alle ab dem 01.01.2021 aufgenommenen Pati­enten tagesbezogene Pflegeentgelte gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6a KHEntgG abzurechnen.

Im OPS 2021 wurden eine Reihe neuer Prozeduren aufgenommen, damit die explizit auf Kinder und Jugendliche ausgelegten teilstationären Settings klassifikatorisch abgebildet werden können. Für die DRG-Zuordnung im zugehörigen Definitionshandbuch (aktuell 2019/2021) müssen die Bedin­gungen der neuen Zusatzkodes 1-999.3, 9-985.0 oder 9-985.1 erfüllt sein, um die DRG anzu­steuern. Weitere neue Prozeduren wurden notwendig, um bestimmte Leistungen überhaupt abbil­den zu können, wie z.B. bei der 8-934 Teilstationäre Beobachtung bei Vergiftung unbekannten Ausmaßes bei Kindern.

Stand: 17.11.2020

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